Klinische- und Gesundheitspsychologie
Häufige Fragestellungen im Kindes- und Jugendalter
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin kann ich Ihnen und Ihren Kindern und Jugendlichen helfen, wenn ...
· Sie Entwicklungsprobleme bei Ihrem Kind vermuten im Bereich der allgemeinen Entwicklung und/oder der Sprachentwicklung.
· Ihr Kind einen erhöhten Risikofaktor mitbringt, weil es z.B. als Frühchen oder mit einer angeborenen Erkrankung zur Welt gekommen ist.
· Sie Fragen zum Thema Erziehung haben.
· Ihr Kind Schulleistungsschwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben, Rechnen entwickelt oder Aufmerksamkeitsprobleme in der Schule hat.
· Kinder/Jugendliche allgemeine Lernschwierigkeiten zeigen oder Unterstützung in der Organisation des Lernens benötigen.
· Kinder/Jugendliche Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Dies können einerseits Verhaltensweisen sein, bei denen sich Kinder/Jugendliche zurückziehen, sehr schüchtern und still sind, Ängste und/oder vermehrte Traurigkeit/Depression entwickeln, wenig soziale Kompetenzen zeigen und dadurch schwer mit anderen Kindern/Jugendlichen in Kontakt kommen. Es können auch Verhaltensweisen sein, durch welche Kinder/Jugendliche im Alltag oft anecken aufgrund von hyperaktivem und/oder aggressivem Verhalten.
· Sie emotionale Krisen zu bewältigen haben. Trennung/ Scheidung oder Verlusterlebnisse können genauso Krisensituationen darstellen, wie Konflikte und Ausgrenzung unter Gleichaltrigen. Auch veränderte Lebenssituationen wie ein Umzug, ein Schulwechsel oder der Schulstart an sich, können den Alltag belasten.
· Kinder/Jugendliche wenig Selbstvertrauen oder Zutrauen in Ihre eigene Leistungsfähigkeit haben bzw. Unterstützung beim Aufbau eines positiven Selbstwertes benötigen.
Klinisch-psychologische Diagnostik
Eine klinisch-psychologische Diagnostik hilft dabei, Problembereiche von Kindern und Jugendlichen differenziert zu erfassen, was notwendig ist, um individuell angepasste Empfehlungen hinsichtlich Fördermöglichkeiten und Behandlungsplanung aussprechen zu können.
Ziel der klinisch-psychologischen Diagnostik ist es, eine Person mit all ihren Stärken und Schwächen zu erfassen, um anschließend Schwächen bearbeiten zu können und Stärken als Ressourcen zu nutzen.
Ablauf klinisch-psychologische Diagnostik:
- Erstkontakt telefonisch oder per E-Mail zur Klärung der Fragestellung und individuellen Wünsche sowie Terminvereinbarung.
- Erstgespräch mit Anamneseerhebung und Problemexploration zum persönliches Kennenlernen im Regelfall mit dem Kind, dem/der Jugendlichen gemeinsam.
- Klinisch-psychologische Diagnostik je nach Fragestellung mit dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen sowie Fremdeinschätzung durch Bezugspersonen, Schule und Kindergarten (bei Bedarf).
- Befundbesprechung und Abschlussgespräch im Regelfall gemeinsam mit dem Kind, dem/der Jugendlichen zur Besprechung der Ergebnisse der durchgeführten Diagnostik und weiteren Planung der Unterstützungsmöglichkeiten.
- Erstellung des Befundberichtes
Klinisch-psychologische und/oder gesundheitspsychologische Beratung
Die klinisch-psychologische und/oder gesundheitspsychologische Beratung ist eine eher kurzfristige Form der Unterstützung, die je nach individuellem Bedarf in Anzahl und Setting angepasst werden kann. Sie soll durch Vermittlung von Informationen und gemeinsamem Reflektieren helfen, selbst in schwierigen Situationen, gute Entscheidungen zu treffen und dadurch zu einer Verbesserung der Situation und Lebensqualität beitragen.
Bei Beratungen von Kindern/Jugendlichen sind regelmäßige Elterngespräche unumgänglich. Manchmal ist es auch sinnvoll, weitere Bezugssysteme wie Kindergarten oder Schule miteinzubeziehen.
Klinisch-psychologische und/oder gesundheitspsychologische Behandlung
Die klinisch-psychologische und/oder gesundheitspsychologische Behandlung ist eine intensivere und längerfristige Form der Unterstützung, die im Regelfall 1x/Woche stattfindet, um bei der Bewältigung psychischer Belastungen und Erkrankungen zu unterstützen. Die Inhalte werden speziell an die individuellen Bedürfnisse, das Alter und den jeweiligen Entwicklungsstand angepasst. Die Ziele werden individuell am Beginn der Behandlung gemeinsam definiert.
Bei Behandlungen von Kindern/Jugendlichen sind regelmäßige Elterngespräche unumgänglich. Manchmal ist es auch sinnvoll, weitere Bezugssysteme wie Kindergarten oder Schule miteinzubeziehen.
Kosten
Klinisch-psychologische Diagnostik:
Erstgespräch, Diagnostiktermine, Befundbesprechung, Befunderstellung
jeweils 95 €/Einheit (50 Minuten)
Als Wahlpsychologin für Kinder- und Jugendliche können sie die vorab bei mir beglichenen Honorarnoten gemeinsam mit der jeweiligen Überweisung bei ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten bis zu 80 % des Kassentarifes rückerstattet. Eine Zuweisung durch einen Vertrags- bzw. Wahlarzt/eine Vertrags- bzw. Wahlärztin oder einen Psychotherapeuten/eine Psychotherapeutin mit einer präzisen Fragestellung ist die Voraussetzung für die Möglichkeit der Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse.
Achtung Ausnahme: bei Vorliegen der Verdachtsdiagnosen F81 (Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten) und F70 (Intellektuelle Beeinträchtigungen) alleine, ist keine Kostenerstattung möglich.
Klinisch-psychologische Behandlung (bei Vorliegen einer psychischen
Erkrankung):
95 €/Einheit (50 Minuten)
Seit 01.01.2024 ist klinisch-psychologische Behandlung (bei Vorliegen einer psychischen
Erkrankung) eine Leistung der Krankenkassen! Die vorab bei mir beglichenen Honorarnoten
können sie anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten daraufhin den
jeweiligen Kostenzuschuss durch ihre Krankenkasse rückerstattet.
Zusatzversicherungen übernehmen eventuell zusätzlich (einen Teil) der Kosten.
Klinisch-psychologische und/oder gesundheitspsychologische Beratung:
95 €/Einheit (50 Minuten)
Klinisch-psychologische und/oder gesundheitspsychologische Beratungen sind Privatleistungen und werden leider nicht von den Krankenkassen refundiert. Zusatzversicherungen übernehmen eventuell (einen Teil) der Kosten.
Ergotherapie
Häufige Fragestellungen im Kindes- und Jugendalter
Als Ergotherapeut kann ich Ihnen und Ihren Kindern helfen, wenn ...
· Ihr Kind beim Erlernen und Ausführen konkreter Alltagshandlungen (Anziehen/Ausziehen, Körperhygiene, Essen/Umgang mit Besteck etc.) Schwierigkeiten hat.
. Ihr Kind wenig Interesse für das Malen und Zeichnen zeigt, oder Schwierigkeiten beim Schreiben in der Schule hat (Stifthaltung, Schriftbild, Schreibtempo; Grafomotorik).
· Ihr Kind keine Motivation für feinmotorische Aufgaben aufbringt (Basteln, Steckspiele etc.) und bei Alltagstätigkeiten, die eine feinmotorische Geschicklichkeit erfordern (Zuknöpfen, Maschen binden, Reißverschluss schließen etc.) ständig auf Ihre Hilfe angewiesen ist.
· Ihr Kind grobmotorische Aktivitäten (Radfahren, Klettern, Springen etc.) meidet, sehr ungeschickt wirkt oder auch durch häufiges Üben keinen Lernzuwachs beim Erwerb motorischer Fertigkeiten zeigt.
· Ihr Kind eine kurze Aufmerksamkeits- und Konzentrationsspanne zeigt, häufig das Spiel wechselt, nicht richtig hinzuhören scheint und leicht ablenkbar ist.
· Sie das Gefühl haben, dass sich Ihr Kind nicht gerne mit konstruktivem Spielzeug beschäftigt (Puzzle bauen, Lego bauen etc.) und Schwierigkeiten im räumlichen Denken hat (Vorstellungsvermögen, Rechts-Links-Vertauschung usw.).
. Sie und Ihr Kind das Gefühl haben den Alltag und die Alltagsroutinen nicht mehr meistern zu können und der Alltag für alle zur Herausforderung wird.
Ergotherapeutischer Erstkontakt - Problemfindung und Verordnung
Um eine Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt.
Nach einer Terminvereinbarung erörtern wir im Erstkontakt gemeinsam die Probleme und überlegen uns, was für Sie und Ihr Kind sinnvoll ist, welche Bedürfnisse und Wünsche Sie und Ihr Kind an die Ergotherapie haben, welche Ziele wir gemeinsam verfolgen sollen.
Ergotherapeutische Diagnostik - Zielformulierung & chefärztliche Bewilligung
Im Anschluss an die Problemerhebung führen wir eine individuelle Diagnostik nach aktuellen Standards durch, die einen detaillierten Blick auf das Alltagsproblem bzw. das Funktionsdefizit erlaubt, aber auch Ressourcen und Stärken Ihres Kindes aufzeigen sollte. Die genaue Analyse und Befundung erlaubt eine maßgeschneiderte Therapieplanung für Ihr Kind.
Nach einer chefärztlichen Bewilligung steht einer ergotherapeutischen Behandlung nichts mehr im Wege.
Kosten
Ergotherapeutische Diagnostik
umfasst: Erstgespräch inkl. Erhebung des Betätigungsprofils und Betätigungsanalyse, Diagnostiktermine (variiert je nach Fragestellung), Zielformulierung, Befundbesprechung, Befunderstellung und Erstellung eines Behandlungsplanes
80 € (pro 60 min).
HINWEIS: Die Diagnostikhonorare können Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Ergotherapeutische Behandlung
80 €/Einheit (60 Minuten)
45 €/Einheit (30 Minuten)
HINWEIS: Mit den erforderlichen Unterlagen (Honorarnote, Verordnung, chefärztliche Bewilligung) können Sie die Therapiekosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Rückerstattung erfolgt nach der jeweiligen Satzung Ihrer Krankenkasse.
Lernstandserfassung & Dyskalkulietherapie
Häufige Problembereiche in Zusammenhang mit Dyskalkulie
Als Dyskalkulietherapeut kann ich Ihnen und Ihren Kindern und Jugendlichen helfen, wenn ...
· Mathematikaufgaben Ihres Kindes viel mehr Zeit in Anspruch nehmen, als die Hausaufgaben anderer Fächer.
· sich Ihr Kind an ein Schema als Vorlage klammert, nach dem alle Aufgaben abgearbeitet werden.
· Geübtes bis zum nächsten Tag wieder vergessen wird.
· Ihnen beim Üben eine gewisse "Wahllosigkeit" Ihres Kindes auffällt, mit der ein bestimmter Rechenweg eingeschlagen wird.
· Ihr Kind alle Aufgaben "zählend" mit den Fingern löst.
· beim Rechnen keine Rechenstrategien angewendet werden.
· die Rechenwege Ihres Kindes umständlich und zeitaufwendig sind.
· ähnliche Aufgaben von Ihrem Kind stets neu gerechnet werden, da keine Zusammenhänge erkannt werden.
· es Schwierigkeiten im Erfassen von Mengen, im Schreiben und Lesen von Zahlen, beim raschen Zählen, im Stellenwertsystem (Dezimalsystem), im Umgang mit Rechenoperationen (Vertauschen von Rechenzeichen, Schwierigkeiten bei Platzhalteraufgaben, Hinaufzählen von Malreihen etc.) gibt.
· Ihr Kind Schwierigkeiten beim Lösen von Sachaufgaben hat (mangelndes Erfassen von Situationen und deren Umsetzung in mathematische Operationen, willkürliches Kombinieren von Zahlen und Operationen)
Qualitative Lernstandserfassung
Die Diagnosestellung einer Rechenstörung erfolgt zumeist zwischen der zweiten und vierten Volksschulklasse durch Klinische- und Gesundheitspsycholog*innen. Ergänzend zur Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit ist eine Rechendiagnostik mit standardisierten Verfahren durchzuführen.
Im Rahmen einer qualitativen Lernstandserfassung werden vor allem die Rechenwege und das mathematische Denken durch "handelsbegleitendes Sprechen" erfasst, d.h. wie das Kind zu seinen Ergebnissen kommt, ganz egal, ob sie richtig oder falsch sind. Dadurch können Defizite genauer aufgedeckt und ein gezielter Lernplan erarbeitet werden.
Kosten
Mathematische Lernstandserfassung
Qualitative (informative) Lernstandserfassung mathematischer Kompetenzen inkl. Befundberichterstellung und individueller Lernplangestaltung 80 € (pro 60min).
Dyskalkulieberatung
80€/Einheit (60 min)
Beratungstermine werden nach individuellen Bedürfnissen vereinbart.
Die anfallenden Kosten (Lernstandserfassung, Dyskalkulieberatung) können nicht bei den Krankenkassen zur Rückvergütung eingereicht werden. Zusatzversicherungen können eventuell einen Teil der Kosten rückerstatten.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Absageregelung
Die vereinbarten Termine sind speziell für SIE reserviert. Sollten Sie verhindert sein oder einen Termin verschieben müssen, bitten wir Sie, um frühestmögliche Absage, mindestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (telefonisch oder per E-Mail). Wird diese Frist nicht eingehalten oder ein Termin unentschuldigt nicht wahrgenommen, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit
Die Wahrung der Verschwiegenheit ist uns persönlich ein sehr wertvolles Gut und von zentraler Bedeutung in unserer Arbeit.
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin und als Ergotherapeut sind wir gemäß unseres Berufsgesetzes (Psychologengesetz, MTD-Gesetz) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft alle Informationen im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit.